Hausanschlüsse
Hausanschlüsse Der Hausanschluss verbindet ihr Grundstück mit der städtischen Kanalisation. Er dient neben anderen möglichen Einrichtungen auf den Grundstücken, der Sammlung, Vorbehandlung und Ableitung des Abwassers.
Was ist Abwasser? Abwasser ist das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser), das von Niederschlägen aus dem Bereich bebauter oder befestigter Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser) sowie das sonstige zusammen mit Schmutzwasser oder Niederschlagswasser in Abwasseranlagen abfließende Wasser.
In Teilen des Stadtgebiets werden diese verschiedenen Arten von Abwasser als Mischwasser in einer gemeinsamen Leitung abgeführt.
In Gebieten mit Trennkanalisation wird durch gesonderte Überprüfverfahren (Farbprüfung, die getrennte Zuordnung der Regen- bzw. Schmutzwasserleitungen an die städtische Regen- bzw. Schmutzwasserkanalisation sichergestellt.
Was ist zu berücksichtigen? Der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) führt die Farbprüfungen nach Anmeldungen durch den Bauherrn oder dessen Vertreter durch, wenn die Grundleitungen vollständig eingebaut sind und mit Wasser beschickt werden können. Werden bei den Farbprüfungen Fehlanschlüsse festgestellt, müssen diese vom Grundstückseigentümer korrigiert werden.
Wird bei einem Bauvorhaben ein Kanalanschluss an die städtische Kanalisation im öffentlichen Straßenraum erforderlich, ist dieser von einer zugelassenen Tiefbaufirma nach städt. Anweisung auszuführen. Für Schäden, die bei den Anschlussarbeiten am städt. Kanal entstehen, haftet der Bauherr.
Mindestens 2 Tage vor Einbau der Anschlussleitung ist beim Kanalaufseher des DBM (Tel. 201-687 oder 201-364) eine Einweisung vor Ort zu beantragen. Die eingebaute Anschlussleitung im öffentlichen Verkehrsraum wird in jedem Fall vom städt. Kanalaufseher bei offener Baugrube abgenommen.
Falls die Abnahme des Anschlusses mehr als zwei Anfahrten des Kanalaufsehers erfordert, werden die dadurch anfallenden Kosten dem Bauherrn in Rechnung gestellt.
Was ist Rückstau? Ein ganz wesentlicher Aspekt bei der Planung und Ausführung der Grundstücksentwässerung ist die Beachtung der Rückstaugefährdung.
Vor allem bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die öffentliche Kanalisation die Wassermassen nicht immer vollständig aufnehmen und ableiten. Der Wasserspiegel kann dann in einzelnen Kanalstrecken, in Einstiegsschächten und den Hausanschlussleitungen bis zur Straßenoberkante (Rückstauebene) ansteigen.
Was kann im Falle eines Kanalrückstaues passieren? Alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene sind rückstaugefährdet. Aus ihnen kann Abwasser in das Untergeschoss eines Gebäudes eindringen. Das Abpumpen des Wassers und die Behebung der Gebäudeschäden machen viel Arbeit und kosten Geld.
Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik