Abwassergebühr
Abwassergebühr Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation erhebt die Stadt Marburg eine Abwassergebühr in Höhe von derzeit 1,94 Euro pro cbm Abwasser.
Ist Ihr Grundstück ausschließlich über eine Hauskläranlage angeschlossen, beträgt die Gebühr 1,23 Euro je cbm Abwasser.
Grundstücke, die nur an den Regenwasserkanal angeschlossen sind, unterliegen einer ermäßigten Gebühr von 0,82 Euro pro cbm Abwasser.
Bei der Gebührenbemessung werden die Anteile von der Wassermenge abgesetzt, die nachweislich
gewerblich produktiv verwendet werden, verdampfen, versickern oder für landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Der Nachweis ist durch die Vorlage eines Gutachtens einer Behörde, eines anerkannten Gutachters bzw. eines Fachverbandes zu erbringen.
Wird ausschließlich Niederschlagswasser eingeleitet und kein Nutz- und Grundwasser entnommen, berechnen wir die Gebühr für ihr Grundstück nach ihrem grundbuchmäßigen Flächeninhalt. Sie beträgt jährlich 0,44 Euro pro qm der Grundstücksfläche.
Starkverschmutzerzuschlag Die Reinigung nicht häuslicher Abwässer (gewerbliche, industrielle) wird je nach Art und Zusammensetzung der Abwässer mit einem Starkverschmutzerzuschlag belegt.
Die Berechnung des Starkverschmutzerzuschlages für die Überschreitung des CSB über 600g/cbm oder des BSB 5 über 500 g/cbm erfolgt nach einer in der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Marburg festgelegten Formel, ebenso die Überschreitung von anderen Parametern im Abwasser des Einleiters.
Die erhöhte Abwassergebühr wird so lange erhoben, bis vom Betreiber (Einleiter) der Nachweis eines geringeren Verschmutzungsgrades erbracht wird oder dies bei der nächsten routinemäßigen Kontrolle durch die Stadt oder ihre Beauftragten festgestellt wird.