Konzern Stadt Marburg
Der Hessische Landtag hat mit dem "Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze", das am 10. Februar 2005 in Kraft getreten ist, eine deutliche Veränderung des Gemeindewirtschaftsrechts vorgenommen. Neben den verschärften Bestimmungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung der hessischen Städte und Gemeinden wurde dabei auch die erstmalige Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes gesetzlich verankert.
Nach dem neu in die Hessische Gemeindeordnung (HGO) eingefügten § 123 a hat "die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens über den fünften Teil der Anteile verfügt." Gemäß § 123 a Abs. 3 HGO ist der Beteiligungsbericht "in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen."
Nach der Befassung der Stadtverordnetenversammlung mit dem Beteiligungsbericht erfolgt dessen Veröffentlichung im Internetauftritt der Stadt Marburg. Die jeweils aktuelle Fassung können Sie über den Navigationspunkt links einsehen. An dieser Stelle erhalten Sie auch entsprechende Informationen zu den Beteiligungen und Beteiligungsformen der Stadt Marburg:
Die Beteiligungen der Stadt Marburg untergliedern sich in privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Beteiligungen. Einzelheiten zu den jeweiligen Formen können Sie über die Navigationspunkte im linken Bereich einsehen.
Ansprechpartner für weitere Informationen ist:
Dieter Finger